Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Ausserschwyz
Das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht, vormals Vormundschaftsrecht, ist auf den 1. Januar 2013 in Kraft getreten. Die heutigen Vormundschaftsbehörden werden durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) abgelöst. Der Kantonsrat hat die Umsetzung ins kantonale Recht mit der Teilrevision des Einführungsgesetzes zum schweizerischen Zivilgesetzbuch (EGzZGB) am 14. September 2011 beschlossen und den Kanton als Träger der neuen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden und der Amtsbeistandschaften bestimmt.
Zum Aufgabenbereich gehören:
- Kindesschutz
- Aufsicht über die Tagespflege, Familienpflege und Kindertagesstätten
- Erwachsenenschutz
- Fürsorgerische Unterbringung
- Beistandschaften
- Handlungsfähigkeitszeugnisse
Kontakt
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde AusserschwyzEichenstrasse 2
Postfach 311
8808 Pfäffikon
Tel. 041 819 14 60
Fax 041 819 14 80
kesa@sz.ch
Zugehörige Objekte
Name | Verantwortlich | Telefon |
---|