Zu-, Um-, Wegzug
Sind Sie neu in der Gemeine Schübelbach, ziehen Sie innerhalb der Gemeinde um oder möchten Sie wegziehen? Nachfolgend finden Sie alle notwendigen Infos dazu.
Umzug / Adressänderung
Personen, die innerhalb der Gemeinde Schübelbach umziehen, haben die Adressänderung innert 14 Tagen elektronisch über eUmzug, telefonisch oder persönlich am Schalter des Einwohneramtes zu melden.
Erforderliche Unterlagen
- Schweizer/innen:
- Mietvertrag / Kaufvertrag (bei Eigentum)
- Ausländische Staatsangehörige:
- Reisepass oder Personalausweis
- Mietvertrag / Kaufvertrag (bei Eigentum)
Vergessen Sie nicht, Ihre Adressänderung auch den Gemeindewerken zu melden.
Kosten
Mutationsgebühren des Migrationsamts werden den ausländischen Staatsangehörigen in Rechnung gestellt.
Wegzug / Abmeldung
Sie verlassen unsere Gemeinde? Damit wir Sie aus unserem Einwohnerregister austragen können, haben Sie sich bis spätestens 14 Tagen nach dem Wegzug elektronisch über eUmzug, telefonisch oder persönlich am Schalter des Einwohneramtes abzumelden.
Wenn Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, ist eine Online-Abmeldung nicht möglich. Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit uns und dem Steueramt in Verbindung.
Vergessen Sie nicht, Ihren Wegzug auch den Gemeindewerken zu melden.
Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Zuzug / Anmeldung
Sind Sie neu in unsere Gemeinde zugezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen!
Damit wir Sie in unserem Einwohnerregister aufnehmen können, haben Sie sich bis spätestens 14 Tage nach dem Zuzug bei uns anmelden. Vorgängig melden Sie sich bei der alten Wohngemeinde ab. Online können Sie die Ab- und Anmeldung über eUmzug vornehmen. Ziehen Sie die persönliche Anmeldung vor, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- Schweizer/innen:
- Familienbüchlein / Familienausweis (falls Sie nicht ledig sind)
- Krankenversicherungsnachweis, bei Familien bitte für alle Mitglieder
- Mietvertrag / Kaufvertrag (bei Eigentum)
- Bestätigung des Kirchenaustritts (wenn Sie reformiert oder katholisch getauft wurden und aus der Kirche ausgetreten sind)
- Ausländische Staatsangehörige:
- Pass / Identitätskarte (nur EU-/EFTA-Staatsangehörige)
- Aufenthaltsbewilligung
- Familienbüchlein / Familienausweis resp. Eheschein und Geburtsscheine der Kinder
- Krankenversicherungsnachweis (bei Familien von allen Personen)
- Mietvertrag / Kaufvertrag (bei Eigentum)
- Bestätigung des Kirchenaustritts (wenn Sie reformiert oder katholisch getauft wurden und aus der Kirche ausgetreten sind)
- zusätzlich bei der ersten Anmeldung in der Schweiz mitzubringen:
- Gesuch Ausländerbewilligung EU-EFTA E1 (EU-/EFTA-Staatsangehörige)
- Arbeitsvertag
Ein Zuzug aus dem Ausland kann nicht online abgewickelt werden. Deshalb bitten wir Sie, sich persönlich an unserem Schalter zu melden oder sich telefonisch mit uns in Verbindung zu setzen.
Kosten | |
Erwachsene (Einzelperson) | CHF 20.- |
Ehepaare und Familien mit minderjährigen Kindern | CHF 30.- |
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohneramt | 055 450 56 56 | einwohneramt@schuebelbach.ch |