Verlängerung Ausländerbewilligung
Das Gesuch um Verlängerung einer Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung (B- oder C-Ausweis) kann frühestens drei Monate und sollte spätestens zwei Wochen vor Ablauf beim Einwohneramt eingereicht werden.
Notwendige Unterlagen
- Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung
- gültiger Pass oder Personalausweis (nur EU-/EFTA-Staatsangehörige)
- Verfallsanzeige
Personen, welche eine Kurzaufenthaltsbewilligung L (EU/EFTA) besitzen, erhalten keine Verfallsanzeige. Lassen Sie uns für die Verlängerung folgende Unterlagen zukommen:
- ausgefülltes E1-Formular
- Kurzaufenthaltsbewilligung L
- Kopie gültiger Pass oder Personalausweis
- Kopie aktueller Arbeitsvertrag
Die Bearbeitungszeit für die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung beim Amt für Migration Schwyz beträgt in der Regel ca. 3 – 4 Wochen.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Einwohneramt | 055 450 56 56 | einwohneramt@schuebelbach.ch |