Steuervertretung und Vollmacht
Steuerpflichtige Personen, die für ihre Steuerangelegenheiten einen Vertreter bestimmen, können ein amtliches Vollmachtformular verwenden. Darin haben sie neben der eigenen Adresse auch diejenige des Vertreters (Vollmachtnehmer/in) anzugeben. Das Vollmachtformular ist zu unterzeichnen (bei Ehepaaren durch beide Ehegatten).
Es ist nicht der Steuererklärung beizulegen, sondern mit separater Post direkt an folgende Adresse zu senden:
Kantonale Steuerverwaltung Schwyz
Team Register
Bahnhofstrasse 15
Postfach 1232
6431 Schwyz
Aktionen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Steueramt | 055 450 56 66 | steueramt@schuebelbach.ch |
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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