Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Ausserschwyz

Kindesschutz

Ist das Wohl des Kindes gefährdet und kann die Familie weder selber noch mit Unterstützung von Fachstellen (Beratungs-, Therapiestellen, Sozialdienste) Abhilfe schaffen, so trifft die Kindesschutzbehörde die geeigneten Massnahmen zum Schutz des Kindes.

Ob bei Kindern eine Kindeswohlgefährdung vorliegt, ist nicht einfach abzuschätzen. Hilfestellungen bei der Einschätzung bieten unter anderen Schulsozialdienste, Schulpsychologische Dienste, Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienste, Sozialdienste der Gemeinden. Auch die Mitarbeitenden der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) stehen gerne zur Verfügung, um mögliche Kindeswohlgefährdungen - auf Wunsch in anonymisierter Form - zu besprechen.

Das Einreichen einer Gefährdungsmeldung bei der KESB sollte in der Regel schriftlich mit dem Formular Gefährdungsmeldung erfolgen.

Auskunft über die sonstigen Aufgaben der KESB im Bereich Kindesschutz gibt die Broschüre Aufgaben und Zuständigkeiten der KESB im Kindes- und Erwachsenenschutz.

Erwachsenenschutz

Sind erwachsene Personen nicht in der Lage ihre persönlichen, vermögensrechtlichen und administrativen Angelegenheiten selbst oder mit Hilfe von Fachstellen (Pro Senectute, Pro Infirmis, Sozialdienste) bzw. Vertrauenspersonen zu besorgen, so trifft die Erwachsenenschutzbehörde die geeigneten Massnahmen zu ihrer Hilfe und ihrem Schutz.

Ob und wann behördliche Massnahmen zur Unterstützung einer schutz- und hilfsbedürftigen erwachsenen Person nötig sind, ist nicht einfach zu beurteilen. Hilfestellung bei der Einschätzung der Unterstützungsbedürftigkeit bieten Fachstellen, wie Sozialdienste der Gemeinden, Pro Senectute, Pro Juventute u.a. Auch die Mitarbeitenden der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihnen bei Fragen bezüglich Hilfe und Schutz von erwachsenen Personen - auf Wunsch in anonymisierter Form - Hilfe zu bieten.

Das Einreichen einer Meldung für Hilfe und Schutz für eine erwachsene Person an die KESB sollte in der Regel schriftlich und mit dem Formular Gefährdungsmeldung erfolgen.

Auskunft über die sonstigen Aufgaben der KESB im Bereich Erwachsenenschutz gibt die Broschüre Aufgaben und Zuständigkeiten der KESB im Kindes- und Erwachsenenschutz.

 

Formulare im Kindes- und Erwachsenenschutz

Kontakt

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Ausserschwyz
Eichenstrasse 2
8808 Pfäffikon

Tel. 041 819 14 60
kesa@sz.ch

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