Feuerungskontrolle
Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Öl-, Gas-, und Holzfeuerungen bei Inbetriebnahme und danach alle zwei Jahre amtlich kontrolliert werden müssen. Die Firma Keller+Bombana GmbH betreibt im Auftrag der Gemeinde Schübelbach die Administrationsstelle der Feuerungskontrolle.
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Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Umwelt | 055 450 56 16 | umweltschutz@schuebelbach.ch |