Gesuch um Erteilung einer Anlassbewilligung
Eine Anlassbewilligung benötigen Sie gestützt auf § 1 Abs. 1 Gesetz über das Gastgewerbe und den Handel mit alkoholischen Getränken (Gastgewerbegesetz, GGG, SRSZ 333.100) dann, wenn Sie an einer Veranstaltung Speisen und/oder Getränke verkaufen. Die Bewilligung wird einer bestimmten Person für einen bestimmten Anlass erteilt.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindekanzlei | 055 450 56 36 | kanzlei@schuebelbach.ch |
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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Name | Verantwortlich | Telefon |
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Preis
Bemerkung
Kontrolle
Der/Die Gesuchsteller/in wird darauf aufmerksam gemacht, dass gemäss Art. 42a des Bundesgesetzes über die gebrannten Wasser (Alkoholgesetz, AlkG, SR 680) Betriebsinhaber, die Handel mit gebrannten Wassern betreiben, den zuständigen Kontrollorganen den Zutritt zu den Geschäfts- und Lagerräumen gestatten, ihnen jegliche erforderliche Auskunft erteilen, die Vorräte vorzeigen und Einsicht in die Geschäftsbücher und Belege gewähren müssen. Diesbezügliche Kontrollen bleiben vorbehalten.
Unterlagen
Verkehr
Für Verkehrsbeschränkungen oder Verkehrsumleitungen infolge Veranstaltungen oder Umzüge ist der Gemeinde Schübelbach, Gemeindekanzlei, das Bewilligungsgesuch für Verkehrsumleitung (Formular 10A) einzureichen. Dieses Gesuch finden Sie hier.
Online-Formular
Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.