Bestätigung über wirtschaftliche Sozialhilfe
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Soziales | 055 450 56 86 | soziales@schuebelbach.ch |
Bemerkung
Die Gemeinde Schübelbach kann nur Bestätigungen ausstellen, für den Zeitraum, in welcher die entsprechende Person in Schübelbach angemeldet ist oder war.
Ein Versand erfolgt ausschliesslich per Post an die aktuelle Schweizer Wohnadresse des Gesuchstellers (keine Zustellung an eine Drittadresse, per E-Mail oder ins Ausland).
Unterlagen
Füllen Sie das Online-Formular vollständig aus und geben Sie an, für welchen Zeitraum die Bestätigung benötigt wird:
- letzte drei Jahre
- letzte fünf Jahre
- seit Zuzug in die Gemeinde Schübelbach
Verfahren
Online-Formular
Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.