Anlassbewilligung
Eine Anlassbewilligung benötigen Sie gestützt auf § 1 Abs. 1 Gesetz über das Gastgewerbe und den Handel mit alkoholischen Getränken (Gastgewerbegesetz, GGG, SRSZ 333.100) dann, wenn Sie an einer Veranstaltung Speisen und/oder Getränke verkaufen. Die Bewilligung wird einer bestimmten Person für einen bestimmten Anlass erteilt. Das Gesuch um Erteilung einer Anlassbewilligung können Sie online ausfüllen.
Für die Reservation von gemeindeeigenen Liegenschaften oder Raumreservationen können Sie sich direkt an den Bereich Liegenschaften wenden.
Links
Zugehörige Objekte
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Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindekanzlei | 055 450 56 36 | kanzlei@schuebelbach.ch |
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